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Kassenplatz mit Bondrucker

Start / Kasse melden

Anzeigepflicht seit 2025

Kasse ans Finanzamt melden.

Elektronische Kassen sind dem Finanzamt über ELSTER anzuzeigen - neue Geräte binnen eines Monats. Welche Angaben nötig sind und was wir dafür liefern.

Worum es geht

Die Finanzverwaltung will wissen, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme in einem Betrieb laufen. Angezeigt werden nicht Ihre Umsätze, sondern die Geräte: welche Kasse, welche Kennung, welche zertifizierte TSE, seit wann im Einsatz und in welcher Betriebsstätte.

Die Anzeige erfolgt elektronisch über ELSTER - in Ihrem eigenen Zugang oder dem Ihrer Steuerberatung.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Art des Aufzeichnungssystems und Anzahl der Kassen
  • Seriennummer beziehungsweise eindeutige Kennung je Kasse
  • Angaben zur eingesetzten zertifizierten TSE
  • Datum der Anschaffung, gegebenenfalls der Außerbetriebnahme
  • Betriebsstätte, in der die Kasse eingesetzt wird

Diese Punkte stellen wir nach der Einrichtung als Datenblatt zusammen. Sie übertragen also, statt in Handbüchern zu suchen.

Erst einrichten, dann melden

ReihenfolgeDie Angaben zur TSE stehen erst fest, wenn das System läuft. Wer die Anzeige direkt nach der Einrichtung erledigt, hat sie vom Tisch, solange alle Zahlen ohnehin vorliegen.

Bei mehreren Standorten - etwa einem Geschäft in Frankfurt und einem in Wiesbaden - wird je Betriebsstätte angezeigt. Auch das steht auf dem Datenblatt, damit nichts durcheinandergerät.

Anzeige ist nicht gleich TSE

Beides gehört zusammen, ist aber verschieden. Die TSE-Pflicht regelt, wie Ihre Kasse aufzeichnen muss; die Anzeige sorgt dafür, dass das Finanzamt von ihr weiß. Eine Kasse ohne TSE wird durch die Anzeige nicht rechtmäßig - und eine Kasse mit TSE, die niemand angezeigt hat, bleibt ein offener Punkt.

Häufige Fragen

Anzeige über ELSTER - kurz beantwortet.

Bis wann muss eine neue Kasse angezeigt werden? +

Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Maßgeblich ist der Erwerb, nicht der erste Kassiervorgang.

Betrifft das auch vorhandene Kassen? +

Ja. Die Anzeigepflicht besteht seit 2025 und erfasst auch Bestandssysteme.

Welche Angaben werden gebraucht? +

Art und Anzahl der Kassen, Seriennummer beziehungsweise Kennung, Angaben zur zertifizierten TSE, Anschaffungsdatum und die Betriebsstätte. Wir stellen das als Datenblatt zusammen.

Kann die Steuerberatung die Anzeige übernehmen? +

Ja, das ist der übliche Weg - die Anzeige läuft über ELSTER, wozu Kanzleien in der Regel ohnehin Zugang haben.

Und wenn eine Kasse ausscheidet? +

Auch die Außerbetriebnahme wird angezeigt, ebenso der Umzug in eine andere Betriebsstätte.

Rückruf oder Angebot

Kassensystem für Ihren Betrieb in Ihren Betrieb?

Sagen Sie uns kurz, wie viele Kassenplätze Sie brauchen - wir rechnen den Monatspreis durch und melden uns werktags binnen 24 Stunden zurück. Schneller geht es am Telefon: 0176 50997353.

Wir rufen zurückMeldung

Telefon oder E-Mail genügt. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zu (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Datenschutz.