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Ratgeber · Stand: Juli 2026Kassenbuch & GoBD - was verlangt wird.
TSE-Pflicht, Meldepflicht, DSFinV-K und Verfahrensdokumentation - kurz und verständlich erklärt, ohne Halbwahrheiten.

Wer eine elektronische Kasse betreibt, muss eine Reihe fiskalischer Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten sind schnell erklärt - und mit einem konformen System kein Aufwand.
TSE-Pflicht (§ 146a AO)
Elektronische Kassensysteme müssen nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Diese sichert jede einzelne Buchung manipulationssicher ab. Das gilt bereits jetzt.
Kassen-Meldepflicht
Seit 2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung anzumelden. Wir unterstützen Sie bei der Meldung.
Bonpflicht (Belegausgabepflicht)
Die Belegausgabepflicht gilt aktuell weiterhin: Zu jedem Verkauf ist ein Beleg auszugeben - digital oder gedruckt. Eine Abschaffung ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt. Die interne Einzelaufzeichnungspflicht bleibt auch danach bestehen.
GoBD & DSFinV-K
Kassendaten müssen GoBD-konform aufbewahrt und bei einer Prüfung im DSFinV-K-Format exportierbar sein. Außerdem ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht, die beschreibt, wie Ihre Kasse arbeitet.
- Unveränderbare, vollständige Aufzeichnung aller Buchungen
- Export für Steuerberatung und Betriebsprüfung (CSV, DSFinV-K)
- Verfahrensdokumentation zum Kassensystem
Registrierkassenpflicht 2027 (geplant)
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet - ein Entwurf wird 2026 erwartet. Stand: Juli 2026. Mit einem konformen System sind Sie bereits vorbereitet, falls die Pflicht kommt.