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§ 146a AO · KassenSichV · Stand Juli 2026TSE-Pflicht: was Ihre Kasse können muss.
Zertifizierte Sicherheitseinrichtung, unveränderbare Aufzeichnung und ein Export, den die Prüfung lesen kann. Was das im Betrieb bedeutet - ohne Paragrafennebel.
Die Pflicht in einem Absatz
Wer ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss es nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben. Die TSE signiert jeden Vorgang fortlaufend und manipulationssicher - Verkauf, Storno, Trainingsbuchung. Was einmal aufgezeichnet ist, lässt sich nicht mehr stillschweigend ändern.
Das gilt heute und unabhängig davon, was für 2027 zusätzlich geplant ist.
Drei Pflichten, die zusammengehören
Diese drei Punkte werden häufig verwechselt. Die TSE macht die Aufzeichnung sicher, die Anzeige macht die Kasse beim Finanzamt bekannt, der Beleg macht den einzelnen Verkauf nachweisbar. Keiner ersetzt den anderen - Details zur Anzeige stehen unter Kasse melden.
Warum wir mit einer Cloud-TSE arbeiten
Eine Hardware-TSE steckt im Gerät, hat begrenzte Kapazität und ein Ablaufdatum. Läuft sie aus oder ist sie voll, steht die Kasse - erfahrungsgemäß an einem Samstag. Die Cloud-TSE ist stattdessen im System eingebunden: kein Steckmodul, kein Tausch, kein Datum, das jemand im Kalender führen muss.
DSFinV-K: das Format für die Prüfung
Kassendaten müssen im DSFinV-K-Format exportierbar sein. Das ist ein festgelegtes Format mit Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und TSE-Informationen - kein Tabellenblatt. Das System erzeugt den Export auf Knopfdruck, für einen Tag oder einen ganzen Prüfungszeitraum.
Kassenbuch und Z-Bericht laufen täglich mit; für die Steuerberatung kommt zusätzlich ein CSV-Export heraus. Wie lange was aufzubewahren ist, steht im GoBD-Ratgeber.
Und wenn Sie offen kassieren?
Eine offene Ladenkasse ist derzeit zulässig - dann gilt aber die vollständige Einzelaufzeichnung von Hand samt nachvollziehbarem Kassenbericht. In der Praxis ist das mehr Aufwand und mehr Risiko als eine elektronische Kasse mit TSE.
Was Betriebe zur TSE fragen.
Was ist eine TSE? +
Eine Technische Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jeden Kassenvorgang so, dass er nachträglich nicht unbemerkt verändert werden kann. Vorgeschrieben ist eine zertifizierte TSE nach § 146a AO.
Was kostet die Cloud-TSE? +
9 € netto im Monat als Zusatzmodul, zusätzlich zur gewählten Stufe ab 29 €. Sie ist zertifiziert und bereits eingebunden.
Muss ich ein Modul einstecken oder tauschen? +
Nein. Anders als eine Hardware-TSE mit begrenzter Kapazität und Ablaufdatum ist die Cloud-TSE im System eingebunden - nichts stecken, nichts tauschen.
Was prüft das Finanzamt bei einer Kassennachschau? +
Ob die Kasse mit zertifizierter TSE arbeitet, ob die Aufzeichnungen unverändert vorliegen und ob ein Export im DSFinV-K-Format möglich ist. Alle drei Punkte deckt das System ab.
Gilt die TSE-Pflicht auch für sehr kleine Betriebe? +
Ja. Sie hängt nicht am Umsatz, sondern daran, ob ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird. Eine offene Ladenkasse ist derzeit noch zulässig, aber an strenge Aufzeichnungspflichten gebunden.
Kassensystem für Ihren Betrieb in Ihren Betrieb?
Sagen Sie uns kurz, wie viele Kassenplätze Sie brauchen - wir rechnen den Monatspreis durch und melden uns werktags binnen 24 Stunden zurück. Schneller geht es am Telefon: 0176 50997353.