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Kassenplatz mit Bondrucker und Bonrolle auf dem Tresen

Start / Kassenpflicht 2028 (geplant)

Ratgeber · Regierungsentwurf vom 23.09.2026

Kassenpflicht ab 2028 geplant: was Betriebe zwischen Erfurt und Saarbrücken jetzt tun können.

Eine Kassenpflicht ab 2028 sieht der Regierungsentwurf vom 23. September 2026 vor, als Schwelle nennt die Bundesregierung 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr. Das Bundeskabinett hat ihn gebilligt, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht aus. Wer schon heute elektronisch kassiert, braucht unabhängig davon eine zertifizierte TSE. Alle anderen können den Umstieg jetzt in Ruhe planen.

Stand der Angaben: · geprüft an der Mitteilung der Bundesregierung und am Gesetzestext · keine Steuerberatung

Was der Regierungsentwurf vorsieht

Das Kabinett der Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Kassenpflicht am 23. September 2026 beschlossen. Ein Gesetz ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat beraten und stimmen erst noch ab, Einzelheiten können sich bis dahin ändern. Die Tabelle zeigt, was die Bundesregierung zum Entwurf mitgeteilt hat.

Kassenpflicht, wie sie der Regierungsentwurf vom 23.09.2026 plant (Stand: 2. Oktober 2026)
PunktWas geplant ist
Beginnab 2028 (geplant)
Wer betroffen wäreBetriebe ab der Schwelle von 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr
Ausnahme BarumsatzSteuerpflichtige, deren Barumsätze jährlich unter 12.000 € bleiben, so die Mitteilung der Bundesregierung; maßgeblich ist das fertige Gesetz
Weitere Ausnahmenvorgesehen, etwa für landwirtschaftliche Betriebe
Belegedigitale Belegbereitstellung statt der Pflicht zum Papierbon, ein Papierbeleg weiter auf Wunsch
VerfahrenKabinettsbeschluss am 23.09.2026, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht aus

Was heute schon gilt, ganz ohne neues Gesetz

Für jede elektronische Kasse gelten schon jetzt vier Pflichten, unabhängig von der geplanten Schwelle. Eine offene Ladenkasse ist heute zulässig; wer aber elektronisch kassiert, auch freiwillig, ist an diese Regeln gebunden.

Pflichten für elektronische Kassen heute (Stand: 2. Oktober 2026)
PflichtInhaltGrundlage
TSEDie Kasse arbeitet mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung.§ 146a AO, KassenSichV
MitteilungNeue und außer Betrieb genommene Kassen werden dem Finanzamt innerhalb eines Monats elektronisch mitgeteilt (ELSTER).§ 146a Abs. 4 AO
BelegZu jedem Verkauf wird in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang ein Beleg ausgestellt.§ 146a Abs. 2 AO
AufbewahrungKassendaten GoBD-konform aufbewahren und für eine Prüfung im Format DSFinV-K liefern können.GoBD, DSFinV-K

Was Sie jetzt tun können: fünf Schritte für die nächsten Monate

  1. Gesamtumsatz einordnen. Sehen Sie sich mit Ihrem Steuerbüro an, wo der Gesamtumsatz Ihres Betriebs liegt. Die geplante Schwelle bezieht sich nach der Mitteilung der Bundesregierung auf den Gesamtumsatz, nicht auf die Bareinnahmen.
  2. Vorhandene Kasse prüfen. Kassieren Sie schon elektronisch, gelten TSE, Mitteilung und Beleg heute. Prüfen Sie, ob die TSE zertifiziert ist und ob die Kasse über ELSTER gemeldet wurde.
  3. Umstieg in eine ruhige Zeit legen. Wer noch mit offener Ladenkasse arbeitet, muss nicht auf das Gesetz warten. Ein Weingut an der Mosel legt den Wechsel vielleicht vor die Lese, ein Geschäft in der Wiesbadener Innenstadt hinter das Weihnachtsgeschäft.
  4. Belege digital mitdenken. Nach dem Entwurf soll von 2028 an ein digitaler Beleg genügen, wo heute der Papierbon Pflicht ist, etwa über einen QR-Code am Kassendisplay; wer Papier möchte, soll es weiter bekommen. Bis dahin gilt die Belegausgabepflicht, und eine Kasse mit gedruckten und digitalen Bons kann beides.
  5. Unterlagen vorbereiten. Zu jeder elektronischen Kasse gehört eine Verfahrensdokumentation. Kassen Mitte stellt dafür eine Vorlage bereit, die Ihr Betrieb prüft und um eigene Abläufe erweitert, am besten zusammen mit dem Steuerbüro (mehr im GoBD-Ratgeber).

Kleinunternehmer und offene Ladenkasse: wen die Schwelle treffen würde

Rund 115.000 offene Ladenkassen gibt es nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland. Für diese Betriebe entscheidet die geplante Schwelle, ob sie umstellen müssten, und die Grenze zieht der Entwurf bei einem Jahresgesamtumsatz von 100.000 €.

Daneben nennt die Bundesregierung in ihrer Mitteilung vom 23.09.2026 eine Ausnahme für Steuerpflichtige, die weniger als 12.000 € im Jahr bar einnehmen; maßgeblich ist das fertige Gesetz. Gesamtumsatz und Barumsatz sind zwei verschiedene Größen. Wer viel mit Karte verkauft, kann bei der einen Zahl darunter und bei der anderen darüber liegen.

Ob ein Kleinunternehmer unter eine der geplanten Ausnahmen fiele, lässt sich erst mit dem fertigen Gesetz sagen; bis dahin ist das Steuerbüro der richtige Ansprechpartner. Wer sich schon jetzt freiwillig für eine elektronische Kasse entscheidet, braucht dafür eine zertifizierte TSE.

Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen: ein Bundesgesetz

Die geplante Kassenpflicht wäre ein Bundesgesetz. Sie gälte in Gießen genauso wie in Gera, Trier oder Saarbrücken, und die Mitteilung einer Kasse läuft in allen fünf Ländern über ELSTER.

Unterschiede entstehen beim Betrieb, nicht beim Bundesland. Für landwirtschaftliche Betriebe sind nach der Mitteilung weitere Ausnahmen vorgesehen; ob ein Hofladen in der Rhön, ein Weingut mit Ausschank in Rheinhessen oder ein Stand auf dem Erfurter Wochenmarkt darunter fiele, steht noch nicht fest.

Wer in diesen Ländern heute mit offener Ladenkasse arbeitet und umsteigen möchte, bekommt bei Kassen Mitte dieselbe Einrichtung per Bildschirmfreigabe und denselben Preis, ob in Mainz oder Erfurt: Basis ab 29 € netto monatlich, zusammen mit dem TSE-Modul 38 €.

Quellen zum Nachlesen

Kassen Mitte ist kein Steuerbüro. Diese Seite fasst den Stand des Gesetzentwurfs zusammen und ersetzt keine Beratung; was für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Kurz gefragt: die geplante Kassenpflicht.

Ist die geplante Kassenpflicht ab 2028 schon Gesetz? +

Nein. Beschlossen ist bisher nur der Entwurf im Bundeskabinett, am 23. September 2026; ob und wie er Gesetz wird, entscheiden Bundestag und Bundesrat. Bis dahin können sich Einzelheiten ändern.

Ab welchem Umsatz soll die Kassenpflicht gelten? +

Die Bundesregierung nennt in ihrer Mitteilung einen Gesamtumsatz von 100.000 € im Jahr als Schwelle. Wie Betriebe genau an dieser Grenze behandelt werden, legt erst das fertige Gesetz fest.

Muss ich jetzt schon auf eine elektronische Kasse umsteigen? +

Heute nicht, die Kassenpflicht ist erst geplant. Wer sich jetzt für eine elektronische Kasse entscheidet, braucht dafür aber schon heute eine zertifizierte TSE und teilt die Kasse innerhalb eines Monats über ELSTER dem Finanzamt mit.

Soll es ab 2028 noch Papierbons geben? +

Geplant ist ein Wechsel: Statt eines Papierbons soll ein digital bereitgestellter Beleg reichen, zum Beispiel per QR-Code am Kassendisplay oder als Download. Wer Papier möchte, soll es weiter bekommen. Bis dahin gilt die Belegausgabepflicht.

Was kostet eine Kasse mit TSE bei Kassen Mitte? +

In der Stufe Basis 29 € netto im Monat, mit der Cloud-TSE (9 €) zusammen 38 €. Einmalig kostet die Einrichtung ab 0 € im eigenen Onboarding; übernehmen wir sie per Bildschirmfreigabe, ab 149 €.

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